Menu
Jürgen Loga: Coach,Lotse,Mediator
  • Startseite
  • Login / Logout
  • Meine Angebote
    • Coaching und mehr
    • Vereinbaren Sie einen Termin!
    • Impressum
    • Datenschutz / DSGVO
    • Allgemeine Geschäftsbedingungen
  • Download
  • Anmeldung und Kontoverwaltung
    • Mitgliedschaft im Club der Kapitäne
    • Mein Konto
    • Ihre Daten
    • Kasse
    • Warenkorb
Jürgen Loga: Coach,Lotse,Mediator

Psychische Gefährdungsbeurteilung: Auch an Ihrem Arbeitsplatz?

Posted on 4. November 202410. Februar 2025 by Jürgen Loga

Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, die oft übersehen wird – die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych). Egal, ob Sie in einem großen Unternehmen oder in einem kleinen Betrieb mit maximal zehn Beschäftigten arbeiten, diese Beurteilung ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Seit dem 1. Januar 2025 werden die Kontrollen in diesem Bereich verschärft, und es ist wichtiger denn je, sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.

Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen analysieren, die psychisch belastend sein könnten. Dabei geht es nicht darum, die individuellen Stresslevel der Mitarbeiter zu bewerten. Vielmehr sollte man die Rahmenbedingungen der Arbeitsplätze im Blick haben. Dies umfasst unter anderem Aspekte wie die Arbeitsintensität, die Arbeitsorganisation, die Umgebungsfaktoren und das Führungsverhalten der Vorgesetzten. Stressoren wie Lärm, ungünstige Arbeitszeiten oder mangelnde Kommunikation im Team müssen identifiziert und dokumentiert werden.

Wie genau funktioniert die Umsetzung der GB-Psych in der Praxis? Der erste Schritt ist die Vorbereitung. Es muss geklärt werden, wer im Unternehmen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich ist und der legt dann auch einen Zeitrahmen fest. Ich empfehle Ihnen, einen Arbeitskreis zu bilden, der verschiedene Stakeholder wie die Geschäftsleitung, HR, Betriebsärzte und -räte einbezieht. Dies fördert die Akzeptanz und Qualität der Beurteilung.

Im zweiten Schritt ist es wichtig, Mitarbeitergruppen nach ihren Tätigkeiten und Bereichen zu unterscheiden. Beispielsweise sollten die Belastungen von Mitarbeitern in der Telefonzentrale nicht mit denen von Verkaufsmitarbeitern verglichen werden. Eine klare Dokumentation der Gruppen ist unerlässlich, um die Transparenz zu gewährleisten.

Der dritte Schritt besteht im Erfassen der psychischen Belastungen. Es gibt keine festgelegte Methode, um dies zu tun. Sie können aus vorhandenen Daten schöpfen, wie z.B. Mitarbeiterbefragungen, Krankenständen oder Fluktuationsraten. Eine Kombination aus anonymen Fragebögen und Interviews kann wird tiefere Einblicke in die tatsächlichen Belastungen geben. Wichtig ist, dass die Einbeziehung des Betriebsrats und die Gewährleistung der Vertraulichkeit eine entscheidende Rolle spielen.

Nachdem die Belastungen erfasst wurden, erfolgt die Beurteilung der psychischen Belastungen. Hier müssen Arbeitgeber gemeinsam mit anderen Beteiligten entscheiden, welche Arbeitsbedingungen als belastend erachtet werden. dazu nutzt man ein Ampelsystem zur Priorisierung: Wenn viele Mitarbeiter eine Belastung erfahren, ist schnelles Handeln erforderlich.

Der letzte Schritt ist die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen. Man beginnt am besten mit sogenannten Quick Wins, um schnelle Verbesserungen zu rezeugen. Dies wird die Motivation der Mitarbeiter steigern und das Arbeitsklima verbessern. Langfristige, nachhaltige Lösungen sollten ebenfalls angestrebt werden, um das Wohlbefinden und die Produktivität Ihrer Mitarbeiter zu fördern.

Durch die psychische Gefährdungsbeurteilung entsteht nicht nur ein besseres Arbeitsumfeld, sondern es werden auch die gesetzlichen Pflichten erfüllt. Also, zögern Sie nicht – prüfen Sie, wie es um die psychische Gefährdung in Ihrem Unternehmen steht!

Hier klicken, um das Antworten abzubrechen.

Bitte melden Sie sich an, um einen Kommentar zu hinterlassen.

Meine Angebote
Kontakt und Termine
Beitritt Club Mitgliedschaft
Login/Logout

Sie sind nicht angemeldet.


Frühere Logbuch-Eintragungen

  • Im Gespräch: Wie setzt man das Thema Stress am Arbeitsplatz um?
  • So pragmatisch bekommt man Stress am Arbeitsplatz in den Griff!
  • Mein heutiger Rat für Kapitäne im Sturm:
  • Wie erkennen Sie selbst die ersten Anzeichen eines Burnouts in Zeiten der Überforderung?
  • Mein heutiger Rat für Kapitäne im Sturm:
  • Einladung zum Webinar für Führungskräfte
  • Darf ich mich vorstellen?
  • Messe Arbeitsschutz DGUV in Fellbach: Rekordbesucher an unserem Stand!

Kategorien

  • Geschenk
  • Kurse und Workshops
  • Mentale Balance
  • Tagesblog
  • Zitate

Archiv der Logbücher

  • Mai 2025
  • April 2025
  • März 2025
  • Februar 2025
  • Januar 2025
  • Dezember 2024
  • November 2024
  • Oktober 2024
  • September 2024
  • Mai 2024
  • April 2024
Datenschutz
Impressum
Status Mitgliedschaft
Impressum
©2025 Jürgen Loga: Coach,Lotse,Mediator | WordPress Theme by Superb Themes
Cookie-Zustimmung verwalten
Um dir ein optimales Erlebnis zu bieten, verwenden wir Technologien wie Cookies, um Geräteinformationen zu speichern und/oder darauf zuzugreifen. Wenn du diesen Technologien zustimmst, können wir Daten wie das Surfverhalten oder eindeutige IDs auf dieser Website verarbeiten. Wenn du deine Zustimmung nicht erteilst oder zurückziehst, können bestimmte Merkmale und Funktionen beeinträchtigt werden.
Funktional Immer aktiv
Die technische Speicherung oder der Zugang ist unbedingt erforderlich für den rechtmäßigen Zweck, die Nutzung eines bestimmten Dienstes zu ermöglichen, der vom Teilnehmer oder Nutzer ausdrücklich gewünscht wird, oder für den alleinigen Zweck, die Übertragung einer Nachricht über ein elektronisches Kommunikationsnetz durchzuführen.
Vorlieben
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist für den rechtmäßigen Zweck der Speicherung von Präferenzen erforderlich, die nicht vom Abonnenten oder Benutzer angefordert wurden.
Statistiken
Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu statistischen Zwecken erfolgt. Die technische Speicherung oder der Zugriff, der ausschließlich zu anonymen statistischen Zwecken verwendet wird. Ohne eine Vorladung, die freiwillige Zustimmung deines Internetdienstanbieters oder zusätzliche Aufzeichnungen von Dritten können die zu diesem Zweck gespeicherten oder abgerufenen Informationen allein in der Regel nicht dazu verwendet werden, dich zu identifizieren.
Marketing
Die technische Speicherung oder der Zugriff ist erforderlich, um Nutzerprofile zu erstellen, um Werbung zu versenden oder um den Nutzer auf einer Website oder über mehrere Websites hinweg zu ähnlichen Marketingzwecken zu verfolgen.
Optionen verwalten Dienste verwalten Verwalten von {vendor_count}-Lieferanten Lese mehr über diese Zwecke
Einstellungen ansehen
{title} {title} {title}