Es gibt eine gesetzliche Verpflichtung, die oft übersehen wird – die psychische Gefährdungsbeurteilung (GB-Psych). Egal, ob Sie in einem großen Unternehmen oder in einem kleinen Betrieb mit maximal zehn Beschäftigten arbeiten, diese Beurteilung ist für alle Arbeitgeber Pflicht. Seit dem 1. Januar 2025 werden die Kontrollen in diesem Bereich verschärft, und es ist wichtiger denn je, sich mit den Anforderungen auseinanderzusetzen.
Arbeitgeber müssen die Arbeitsbedingungen analysieren, die psychisch belastend sein könnten. Dabei geht es nicht darum, die individuellen Stresslevel der Mitarbeiter zu bewerten. Vielmehr sollte man die Rahmenbedingungen der Arbeitsplätze im Blick haben. Dies umfasst unter anderem Aspekte wie die Arbeitsintensität, die Arbeitsorganisation, die Umgebungsfaktoren und das Führungsverhalten der Vorgesetzten. Stressoren wie Lärm, ungünstige Arbeitszeiten oder mangelnde Kommunikation im Team müssen identifiziert und dokumentiert werden.
Wie genau funktioniert die Umsetzung der GB-Psych in der Praxis? Der erste Schritt ist die Vorbereitung. Es muss geklärt werden, wer im Unternehmen für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung verantwortlich ist und der legt dann auch einen Zeitrahmen fest. Ich empfehle Ihnen, einen Arbeitskreis zu bilden, der verschiedene Stakeholder wie die Geschäftsleitung, HR, Betriebsärzte und -räte einbezieht. Dies fördert die Akzeptanz und Qualität der Beurteilung.
Im zweiten Schritt ist es wichtig, Mitarbeitergruppen nach ihren Tätigkeiten und Bereichen zu unterscheiden. Beispielsweise sollten die Belastungen von Mitarbeitern in der Telefonzentrale nicht mit denen von Verkaufsmitarbeitern verglichen werden. Eine klare Dokumentation der Gruppen ist unerlässlich, um die Transparenz zu gewährleisten.
Der dritte Schritt besteht im Erfassen der psychischen Belastungen. Es gibt keine festgelegte Methode, um dies zu tun. Sie können aus vorhandenen Daten schöpfen, wie z.B. Mitarbeiterbefragungen, Krankenständen oder Fluktuationsraten. Eine Kombination aus anonymen Fragebögen und Interviews kann wird tiefere Einblicke in die tatsächlichen Belastungen geben. Wichtig ist, dass die Einbeziehung des Betriebsrats und die Gewährleistung der Vertraulichkeit eine entscheidende Rolle spielen.
Nachdem die Belastungen erfasst wurden, erfolgt die Beurteilung der psychischen Belastungen. Hier müssen Arbeitgeber gemeinsam mit anderen Beteiligten entscheiden, welche Arbeitsbedingungen als belastend erachtet werden. dazu nutzt man ein Ampelsystem zur Priorisierung: Wenn viele Mitarbeiter eine Belastung erfahren, ist schnelles Handeln erforderlich.
Der letzte Schritt ist die Entwicklung und Umsetzung von Maßnahmen. Man beginnt am besten mit sogenannten Quick Wins, um schnelle Verbesserungen zu rezeugen. Dies wird die Motivation der Mitarbeiter steigern und das Arbeitsklima verbessern. Langfristige, nachhaltige Lösungen sollten ebenfalls angestrebt werden, um das Wohlbefinden und die Produktivität Ihrer Mitarbeiter zu fördern.
Durch die psychische Gefährdungsbeurteilung entsteht nicht nur ein besseres Arbeitsumfeld, sondern es werden auch die gesetzlichen Pflichten erfüllt. Also, zögern Sie nicht – prüfen Sie, wie es um die psychische Gefährdung in Ihrem Unternehmen steht!